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Prüfung der Meldung
Bei der Prüfung werden Inhalt, Rechteinhaberschaft, Lizenzen und gesetzliche Ausnahmen berücksichtigt. Je nach Ergebnis können Inhalte berichtigt oder entfernt beziehungsweise angemessene Maßnahmen beim Dienst getroffen werden. Eine Meldung beweist für sich allein noch keine Verletzung; gegebenenfalls wird eine Stellungnahme eingeholt.
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